Ein Unfall, eine körperliche Erkrankung, ein Burn-Out: Es gibt viele Gründe, warum Sie plötzlich Ihrem Beruf nicht mehr nachgehen können. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt nur einen Teil Ihres bisherigen Einkommens und reicht meist nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard zu halten. Das wiegt besonders schwer, wenn die Berufsunfähigkeit weitere Folgekosten nach sich zieht, etwa für die medizinische Versorgung und Betreuung. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung fängt den Verdienstausfall auf. Sind Sie von Ihrem Einkommen abhängig, gehört die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Welche Voraussetzungen gilt es beim Abschluss zu beachten? Wann leistet die Versicherung? Und welche Berufsunfähigkeitsversicherer liegen im Vergleich an der Spitze? Diese und weitere Fragen beantwortet unser Ratgeber.
Die besten Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich von Finanztest (Stiftung Warentest) 7/20222
Platz 1 | Platz 2 | Platz 3 | |
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Versicherer | Basler | Alte Leipziger | Europa |
Tarif | SBU BAL 8408 | SBU BV10 pm | SBU E-BU (01.21) |
Tarif offen für alle Berufe | Ja | Ja | Ja |
Testurteil | „Sehr gut“ | „Sehr gut“ | „Sehr gut“ |
Weitere „sehr gute“ BU-Versicherungen im Vergleich der Stiftung Warentest finden Sie hier als PDF zum Download.
Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt versicherten Personen eine monatliche Rente aus, wenn diese Person während der Versicherungsdauer aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig wird. Als berufsunfähig gilt laut Versicherungsvertragsgesetz (§ 172 VVG), wer seinem zuletzt ausgeübten Beruf infolge von Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls auf Dauer ganz oder teilweise nicht mehr nachgehen kann. Die BU-Rente erhalten Versicherte bis zum Ende der Berufsunfähigkeit, höchstens aber bis zum Ende der vertraglich fixierten Leistungsdauer. Auch Beitrags- und Rentenhöhe werden individuell vereinbart. Die Beitragshöhe bleibt dabei stabil.
Mit ihrer Leistung stellt die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Ergänzung zur Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung dar. Die volle Erwerbsminderungsrente erhält nämlich nur, wer gesundheitsbedingt weniger als drei Stunden täglich einer Tätigkeit, gleich welcher, nachkommen kann. Können Sie zwischen drei und sechs Stunden am Tag arbeiten, gibt es nur die halbe Summe. Zudem müssen Sie zuvor 60 Beitragsmonate in die Rentenkasse eingezahlt haben, davon mindestens 36 Pflichtbeiträge. Auch zwischen Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung gibt es einen wichtigen Unterschied: Die Unfallversicherung leistet nur bei körperlicher Beeinträchtigung durch einen Unfall, nicht aber bei krankheitsbedingter Berufsunfähigkeit.
Ratgeber zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung
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Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?
Die Ratingagentur Morgen & Morgen erhebt jedes Jahr die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit. Im Report 2023 stehen dabei psychische Krankheiten an erster Stelle (34,5 Prozent) und verbannen Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparats auf Platz 2 (20,1 Prozent). Rund jede sechste Person meldet aufgrund von Krebs oder anderer bösartiger Geschwüre Berufsunfähigkeit an. Das entspricht 17,35 Prozent der Berufstätigen und Platz 3. Unfälle (7,6 Prozent) und Herz- und Gefäßerkrankungen (7,0 Prozent) bilden das Schlusslicht der Statistik.
Welche Voraussetzungen gelten beim Abschluss einer BU-Versicherung?
Klassische Zugangsvoraussetzungen gibt es für die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht. Bevor Sie eine Police abschließen können, führen die Versicherer aber eine sogenannte Risikoprüfung durch. Diese Prüfung bezieht sich auf den ausgeübten Beruf, auf den Lebenswandel sowie Ihren Gesundheitszustand und soll das individuelle Risiko für Krankheiten und Unfälle ermitteln. Anhand dieses Risikoprofils legen die Versicherer anschließen den Versicherungsbeitrag fest.
1. Risikoberufe
Schreibtischtätigkeiten wird generell ein geringeres Unfallrisiko zugesprochen als zum Beispiel der Arbeit auf einer Baustelle. Versicherer teilen Berufe daher in sechs verschiedene Berufsklassen (BK) ein: Berufe der BK1 haben ein eher geringes Risiko für Berufsunfähigkeit. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Bankkaufleute. In Berufen der BK5 besteht dagegen ein erhöhtes Risiko körperlicher Erkrankungen und Unfälle. In diese Klasse fallen Gebäudereiniger, Dachdecker, Bergarbeiter und ähnliches.
Die sechste Berufsgruppe bezieht sich auf Personen, die als nicht versicherbar gelten. Profisportler, Stunt-Leute, Berufstaucher, aber auch Künstler wie Musiker und Schauspieler können in aller Regel keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
2. Altersgrenzen
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften gelten für die Berufsunfähigkeitsversicherung gewisse Altersgrenzen. Für gewöhnlich werden nur Verbraucher ab dem 15. Lebensjahr aufgenommen. Die Altershöchstgrenze unterscheidet sich je nach Versicherung und liegt mal bei 55, mal bei 60 Jahren. Generell zahlen ältere Versicherungsnehmer höhere Beiträge. Es lohnt sich daher, die Berufsunfähigkeitsversicherung in möglichst jungen Jahren abzuschließen.
3. Gesundheitsprüfung
Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, müssen Sie einen Fragebogen mit Gesundheitsfragen ausfüllen. Einige Versicherer verlangen zusätzlich einen Gesundheitstest bei einem von der Versicherung festgelegtem Arzt. Bestehen Vorerkrankungen, können Versicherer Risikozuschläge verlangen oder die Aufnahme in die Versicherung gleich ganz ablehnen. Dennoch sollten Sie wahrheitsgemäße Angaben machen. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (§ 19 Abs. 2 VVG). Wird die Verletzung der Anzeigepflicht erst nach Eintritt des Versicherungsfalls festgestellt, müssen Versicherer zudem keine Zahlungen leisten und können bereits erbrachte Leistungen zurückfordern.
Wann greift eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn Sie Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mindestens 50 Prozent nicht mehr nachgehen können bzw. sechs Monate lang nicht mehr ausüben konnten. Die Berufsunfähigkeit gilt dabei nach Ablauf dieser sechs Monate als eingetreten. Die Auszahlung der BU-Rente müssen Sie aber zunächst beantragen. Die Versicherung fordert daraufhin ein ärztliches Gutachten an, in dem Dauer, Umfang und voraussichtliche Entwicklung der Erkrankung genau dargestellt werden. Bei positiver Prüfung erhalten Sie die BU-Rente rückwirkend ab Beginn der sechs Monate.
Gibt es einen gleichwertigen Beruf, dem Sie noch nachgehen können, darf der Versicherer Sie auf diesen Beruf verweisen und muss keine Leistungen zahlen. Eine solche Verweisung ist nicht zulässig, wenn der Verdienst im neuen Beruf deutlich geringer ist als in Ihrem letzten Job. Unterschieden wird zwischen der abstrakten und der konkreten Verweisung. Mit der abstrakten Verweisung kann der Versicherer Sie auf jede andere Tätigkeit verweisen, die Ihren Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht und die dazu geeignet ist, Ihren Lebensstandard zu wahren. Die konkrete Verweisung bezieht sich auf einen Beruf, den Sie bereits freiwillig ausüben. Mittlerweile bieten viele Versicherungsgesellschaften Tarife ohne abstrakte Verweisung an.
Wann ist nachversichern sinnvoll?
Lebensumstände ändern sich. Gründen Sie eine Familie oder steigen beruflich auf, sollten Sie auch Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung an die neuen Lebensbedingungen anpassen. Zu empfehlen sind Tarife mit Nachversicherungsgarantie. Diese erlauben es, die Berufsunfähigkeitsrente ohne nochmalige Gesundheitsprüfung aufzustocken. Meist ist die Erhöhung nur in besonderen Fällen gestattet, etwa bei Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Kauf einer Immobilie, bei Ausbildungsabschluss oder Gehaltserhöhung. Einige Anbieter erlauben es jedoch auch, die BU-Rente ohne besonderen Anlass aufzustocken.
BU-Versicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung leistet, wenn Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall Ihrem Beruf nicht mehr oder nur noch eingeschränkt nachgehen können. Damit ist sie eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Die Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem persönlichen Risiko. In die Berechnung fließen unter anderem Ihr Gesundheitszustand, das generelle Ausfallrisiko in Ihrem Beruf wie auch Ihr Alter mit ein. Vorzugsweise schließen Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung daher möglichst früh ab und nehmen bei sich ändernden Lebensumständen eine Nachversicherung vor.
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