Bei der Anschaffung von Waschmaschinen, Geschirrspülern, Wäschetrocknern und Co. schauen Verbraucher nicht nur auf den Preis. Den meisten ist auch ein sparsamer Energieverbrauch wichtig. Je weniger Strom ein Gerät verbraucht, umso mehr rechnet sich der Kauf langfristig. Als Informationsquelle für den Energieverbrauch dient das EU-Energielabel, welches Händler verpflichtend auf den Geräten anbringen müssen. Anhand der Energieeffizienzklasse erkennen Verbraucher, wie sparsam das jeweilige Gerät arbeitet. Viele Produkte entsprechen allerdings bereits der besten Energieeffizienzklasse. Das macht den genauen Vergleich schwierig. Im März 2021 führt die EU daher ein neues Energielabel mit geänderten Energieeffizienzklassen ein.

Was galt für das bisherige Energielabel?

Das bislang gültige Energielabel teilt Geräte in sieben Energieeffizienzklassen ein, von A+++ für einen sehr geringen Energieverbrauch bis D für einen sehr hohen Energieverbrauch. Balken in Grün, Gelb und Rot kennzeichnen die Energieeffizienzklasse farblich. Außerdem informiert das Energielabel über den Energieverbrauch pro Jahr sowie einige weitere Eigenschaften des Geräts.

Ab wann gilt das neue Label?

Für die sogenannte weiße Ware und Fernsehgeräte gilt das neue Energielabel ab dem 1. März 2021. Der Einzelhandel und Online-Händler haben 14 Tage Zeit, das alte gegen das neue Label auszutauschen. Nach Ablauf dieser Umstellungsfrist darf nur noch das neue Energielabel gezeigt werden, sowohl auf den Geräten selbst als auch in der Ladenwerbung und im Online-Shop. Ausnahmen gelten nur für Geräte, die sich bereits beim Händler befinden, aber deren Lieferant seine Tätigkeit eingestellt hat oder wenn das Produkt nicht mehr neu in Verkehr gebracht wird. In diesen Fällen dürfen Händler auch bis zu neun Monate nach dem Stichtag weiterhin das alte Energielabel verwenden.

Damit der Umstellungsprozess reibungslos vonstatten geht, müssen Hersteller und Importeure ihren Geräten bereits seit dem 1. November 2020 sowohl das alte als auch das neue Energielabel beilegen. Auf Anforderung müssen sie den Händlern das neue Label auch für alle Geräte zur Verfügung stellen, die bereits vor diesem Datum in Verkehr gebracht worden sind.

Am September 2021 erhalten auch Lampen ein neues Energielabel. Bei ihnen wird das neue Label jedoch anderthalb Jahre lang parallel zur alten Version angebracht.

Was ändert sich und warum?

Die wichtigste Änderung betrifft die Energieeffizienzklassen: Die Plusklassen A+++, A++ und A+ entfallen. Stattdessen werden Produkte nun in die Klassen A bis G eingeordnet. Das hat zur Folge, dass alle bisher am Markt erhältlichen Geräte neu zugeordnet werden müssen. Das soll die Angaben wieder aussagekräftiger machen. Viele aktuell erhältliche Geräte entsprechen nach derzeitigen Testkriterien der Energieeffizienzklasse A+++. Unterschiede zwischen den einzelnen Geräten lassen sich so für Verbraucher kaum erkennen.

Mit Einführung der neuen Energieeffizienzklassen soll es wieder Luft nach oben geben. Denn auch die Testkriterien ändern sich. Geräte, die aktuell noch der Klasse A+++ zugeordnet werden, finden sich in Zukunft in Klasse C, D oder sogar E. Die Klasse A wird zunächst frei bleiben. Bei Produkten, bei denen in Zukunft eine starke Verbesserung der Energieeffizienz zu erwarten ist, wird auch die Klasse B noch nicht gefüllt. Hersteller sollen auf diese Weise dazu angeregt werden, noch effizientere Geräte zu entwickeln.

Neu auf dem Energielabel ist zudem ein QR-Code. Verbraucher können diese einscannen und zusätzliche, nicht gewerbliche Informationen zum Produkt erhalten. Diese Daten entstammen einer EU-Produktdatenbank, die von den Lieferanten befüllt wird. Darüber hinaus wurden die bisher gebräuchlichen Piktogramme überarbeitet und sollen nun leichter verständlich sein.

Das neue Energielabel für weiße Ware und TV-Geräte teilt sich in vier Bereiche:

  • Im obersten Feld befinden sich neben dem EU-Symbol die Marke und die Modellbezeichnung des Geräts sowie der QR-Code.
  • Darunter ist die bekannte Energieeffizienz-Skala mit farbigen Balken aufgeführt, nun geordnet von A bis G. Wie gehabt zeigt ein schwarzer Pfeil an, welcher Energieeffizienzklasse das Produkt entspricht.
  • Das dritte Feld zeigt die Angabe des Energieverbrauchs. Je nach Gerät bezieht sich dieser aufs Jahr oder auf 100 Programmdurchläufe. Bei Waschmaschinen, Waschtrocknern und Geschirrspülern wird jeweils der Energieverbrauch im sparsamsten Programm, dem Eco-Programm, angegeben.
  • Im unteren Bereich des Energielabels zeigen Piktogramme weitere Geräteeigenschaften an. Die Informationen richten sich nach der Art des Geräts und umfassen unter anderem den Wasserverbrauch, die Füllmenge, die Schleuderwirkungsklasse, den Gesamtnutzinhalt und die Geräuschemission. Weitere Infos hier.

Das Energielabel für Lichtquellen besteht aus drei Feldern mit Marken- und Modellbezeichnung, Energieeffizienz-Skala und Angabe des Energieverbrauchs pro 1.000 Stunden Brennzeit in kWh. Der QR-Code befindet sich ebenfalls im unteren Feld.

Für welche Geräte gilt das neue Label?

Das ab dem 1. März 2021 eingeführte neue Energielabel gilt zunächst für die folgenden Geräte:

Waschmaschinen
Waschtrockner (Kombigeräte aus Waschmaschine und Trockner)
Geschirrspülmaschinen
Kühl- und Gefriergeräte inklusive Weinlagerschränke
Fernseher und Monitore

Für alle anderen Geräte soll die Umstellung erst ab 2024 stattfinden.

Sind die neuen Energielabels besser als die alten?

Verbraucherschützer wie der Verbraucherzentrale Bundesverband halten das neue EU-Energielabel für eine deutliche Verbesserung. Die neue Skala erlaubt es Verbrauchern beispielsweise, genauer zwischen den einzelnen Energieeffizienzklassen zu unterscheiden. Zudem haben sich auch die Testverfahren so verändert, dass sie den Nutzungsbedingungen in einem echten Haushalt näher kommen. Das gilt auch für die Verbrauchsangaben. Auf dem alten Label bezieht sich die Angabe des Energieverbrauchs für Waschmaschinen auf 220 Waschladungen, bei Spülmaschinen auf 280 Spülgänge. Die Angabe auf dem neuen Label bezieht sich stets auf 100 Durchgänge pro Jahr. Das macht es wesentlich leichter, sie mit den eigenen Verbrauchsgewohnheiten abzugleichen.

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